Santorin – Kamari


Santorin – Kamari

 

Kamari

Kamari ist ein lebhafter Badeort am Fuße des Profitis Elias. Der kleine Ort ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Der lange schwarze Sandstrand zieht viele Touristen an.

An der Uferpromenade sind viele Tavernen und Restaurants angesiedelt. In den Nebengassen findet der Ruhesuchende aber auch ein Plätzchen. Hier befinden sich auch einige Läden, die hübsches Kunsthandwerk anbieten.

In Kamari befindet sich der Aufstieg zur Ausgrabungsstätte Alt-Thera. Auf dem Weg liegt die Quelle Zoodochos Pigi. Glasklares Wasser entspringt einer Quelle in einer kleinen Höhle.
Die kurvenreiche Straße ist zwar "befahrbar", aber zu Fuß leicht zu bewältigen.

 

 

 

 

 

Interessante Links:

Wikipedia – Kamari
Offizielle Webseite der Gemeindeverwaltung Thira (engl.)
Hotel Akis
Antinea Suites and Spa Hotel

 

Einreisebestimmungen (Griechenland)

Bürger der EU-Mitgliedsstaaten und Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise in Griechenland kein Visum. Der Reisepass darf bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen sein. Mit der jeweiligen Fluglinie bzw. dem Reiseveranstalter wird eine vorherige Kontaktaufnahme dennoch empfohlen, um abweichende Transportbestimmungen in Erfahrung zu bringen: Die Beförderung mit abgelaufenem Reisepass kann verweigert werden.
Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis erfolgen.
Kinder benötigen ab dem 12. Geburtstag zur Einreise nach Griechenland einen eigenen Reisepass oder Personalausweis. Die Miteintragung im Reisepass eines oder beider Elternteile ist ab diesem Zeitpunkt unzulässig.
Minderjährige ohne Begleitung der Obsorgeberechtigten benötigen für die EInreise nach Griechenland eine Zustimmungserklärung (in Englisch) der Obsorgeberechtigten. Die Unterschriften auf dieser Erklärung müssen von einem österreichischen Gericht oder Notar beglaubigt sein.

Für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in Griechenland ist eine Aufenthaltserlaubnis vorgeschrieben.

Bei der Reise nach Griechenland auf dem Landweg sind auch die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten!

 

Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen für Griechenland

Die Einfuhr der Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt. Ab einem Betrag von umgerechnet EUR 10.000.- besteht Deklarationspflicht.
Der Erwerb, Besitz und die Verteilung, sowie die Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleinerer Mengen für den persönlichen Bedarf, wird in Griechenland hart bestraft.
Der Besitz und Gebrauch von Verteidigungssprays ist in Griechenland verboten. Das Verbot erstreckt sich ebenfalls auf Waffen jeder Art.

Die Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, ab einem Betrag von umgerechnet EUR 2.000,– besteht aber Deklarationspflicht. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind ohne Genehmigung des griechischen Kulturministeriums verboten und strafbar.

 

Besondere Bestimmungen für Griechenland

Der Zutritt zum Berg Athos ist Frauen grundsätzlich untersagt. Männer benötigen für die Einreise in das autonome Gebiet des Heiligen Berges Athos und den Besuch der Klöster eine Bewilligung: Der Antrag sollte etwa 6 Monate im Voraus beim Mount Athos Pilgrims Office erfolgen: Egnatia Odos 109, GR-54635 Thessaloniki Tel: +30/2310/252578; Fax: +30/2310/222424, E-Mail: pilgrimsbureau@c-lab.gr. Der Termin muss zwei Wochen vor dem Besuch telefonisch bestätigt werden, andernfalls verfällt er. Pro Tag werden nur etwa zehn Besuchergenehmigungen für ausländische Besucher und etwa 100 für griechische bzw. orthodoxe Besucher ausgestellt.

In Griechenland beträgt für hetero- und homosexuelle Handlungen das absolute Schutzalter 15 Jahre. Beim Straftatbestand der sexuellen Verführung Minderjähriger durch einen Erwachsenen (Volljährigkeit ab 18 Jahre) liegt die Altersgrenze bei gleichgeschlechtlichen Handlungen zwischen Männern bei 17 Jahren.

Wegen Spionagegefahr ist das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) verboten. Auch gegenüber EU-Bürgern werden Zuwiderhandlungen strafrechtlich verfolgt.

Wildes Campen ist in ganz Griechenland verboten.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten und/oder eine Geldstrafe von bis zu € 15.000,– nach sich ziehen.

nil4you.com übernimmt für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Reiseinformationen, sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden, keine Gewähr.

 

 

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